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KFZ- SACHVERSTÄNDIGENBÜRO PETER ECKARDT
 
Hauptberufliches Sachverständigenbüro für Kfz-Technik, Zweiradtechnik, Nutzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Young- und Oldtimer, Fahrzeuglackierungen und Fahrzeugschäden und -bewertung.
Qualifizierter Kraftfahrzeugsachverständiger mit Erfüllung der aktuellen VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 für Fahrzeugschäden und -bewertung.
                    Uneingeschränkte Unfallbegutachtung von HV-Fahrzeugen und HV-Nutzfahrzeugen mit                               Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoffantrieben
       (TAK-Qualifikationen nach DGUV-Information 209-093 und FB HM-099)

Service und Sachverstand sind mein Antrieb!
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Von der Handwerkskammer Dortmund

öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk

Kontaktieren Sie mich und/oder auch gegebenenfalls auf meine Mailbox sprechen. Ich werde mich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und/oder Sie zurückrufen. Eine kostenlose technische Erstberatung ist selbstverständlich. Auch vor Ihrer Haustür und/oder am Fahrzeugstandort!

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anerkannt - unabhängig - qualifiziert - IfS-zertifiziert
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Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk der Handwerkskammer Dortmund sowie  mit meiner unabhängigen und qualifizierten Gutachtertätigkeit bin ich in erster Linie für Geschädigte, Privatpersonen, Rechtsanwälte, Kfz-Werkstätten, Autohäuser, Einzelunternehmen, Kleinunternehmen, Spediteure, Speditionen, Behörden und Gerichte tätig.

Ich verspreche auch keine Träumerei. Die Erstellung eines haftpflichtmäßigen, vollständigen und hochqualifizierten Beweissicherungsgutachtens dauert in der Regel 3 bis 4 Arbeitstage für serienmäßige Standartfahrzeuge. In der Regel kann man diverse Gutachtenwerte und technische Feststellungen erst nach 24 Stunden benennen.  

​Ich erstelle qualifizierte und anerkannte Gutachten, Bewertungen und Sachverständigenberichte über Lkw, Anhänger, Omnibusse, Pkw, Taxi, Oldtimer, Youngtimer, Liebhaber-/Szenefahrzeuge, Kraftrad, Mofa, Roller, Wohnwagen, Wohnmobile, Markt-/Verkaufsfahrzeuge, Land-, Forst- und Baufahrzeuge und andere Sonderfahrzeuge mit Sonderumbauten.

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Herzlich Willkommen auf meiner Homepage.

Sie suchen einen hauptberuflichen und hochqualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen bzw. einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und/oder einen technischen Ratgeber? Bei mir sind Sie genau richtig!

Leider ist die Sachverständigenbezeichnung gesetzlich nicht geschützt. Vieles, was auf Internetseiten steht, klingt gut, ist aber immer wieder, wegen Qualitätsunterschieden, unzulässigen fehlerhaften Rechtsberatungen und/oder auch falschen Behauptungen mit Vorsicht zu begegnen. Seien Sie stets skeptisch und bitte prüfen Sie genau, welchen Sachverständigen Sie beauftragen! Bei Ihrer objektiven Überprüfung wird sich in der Regel die Spreu vom Weizen trennen.

Ich erfülle die aktuellen, anerkannten und geforderten Qualifikationsanforderungen der VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 im vollen Umfang.

Sie können mich als ö.b.u.v. Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen, weil ich nach Ihrer Überprüfung der richtige Sachverständige für Sie bin!

„Unabhängigkeit und Sachverstand ist mein Antrieb

- und somit Ihr Vorteil!“

                    Ihr hauptberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger

                                               Peter Eckardt

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MEINE PARTNER, QUALIFIKATIONEN & PRÜFUNGEN

(Zur Weiterleitung auf die Symbole klicken)

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WARUM SIE BEI MIR
RICHTIG SIND

Qualifizierter Sachverstand rund ums Fahrzeug

Erfüllung der aktuellen VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 für Fahrzeugschäden und -bewertung.

Zeitnahe Hilfe im 75km-Umkreis von Hagen

Wenn erforderlich, komme ich als hauptberuflicher Sachverständiger auch bei einer technischen Erstberatung zu Ihnen!

Profitieren Sie von
meinem Netzwerk

Mein Netzwerk an Anwälten, Werkstätten, Partnerschaften und hochqualifizierte Kollegen

Vorortschadenaufnahme
und Beweissicherung

Von Ihrem ö.b.u.v. Sachverständigen, IfS-zertifizierten und hauptberuflichen  BVSK-Kfz-Sachverständigen

Gerichtsfeste Kfz-Gutachten / Bewertungen durch ö.b.u.v. SV

Von Ihrem ö.b.u.v. Sachverständigen,  IfS-zertifizierten und hauptberuflichen  BVSK-Kfz-Sachverständigen

ö.b.u.v. SV, BVSK und
IfS-zertifiziert

Vertrauen ist gut, qualifiziert ist sehr gut, ö.b.u.v. Sachverständiger mit regelmäßige Qualitätskontrolle ist noch besser

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Nutzen Sie unser kostenloses Onlinetool und finden Sie ganz einfach heraus was Ihr Oldtimer wert ist.

Dem Unfallgeschädigten steht es grundsätzlich frei, einen qualifizierten und hauptberuflichen Kraftfahrzeugsachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.

Auch Vorsicht vor „unqualifizierte und selbsternannte Sachverständige“ für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung! Um gravierende Nachteile zu vermeiden, seien Sie stets skeptisch und bitte prüfen Sie genau, welchen Sachverständigen Sie beauftragen! Fragen Sie immer ob der Sachverständige die Anforderungen, die ab dem 01.02.2025 gültigen VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 für qualifizierte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, erfüllt. ​Die Anforderungen meiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung - ebenso wie meiner IfS-Zertifizierung für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung - gehen über die Mindestanforderungen der VDI-Richtlinie hinaus.

​Somit haben Sie als Unfallgeschädigter eines unverschuldeten Unfalls grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis entstehenden Kosten - insbesondere die Sachverständigenkosten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen - vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.


Ich Informiere Sie vorab, was zu tun ist!

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Was meine Kunden sagen:

"War mit meinen Schaden bei Herrn Eckardt , als man mir in mein parkendes Auto gefahren ist.
Herr Eckardt hat ein Top Gutachten erstellt und stand mir mit Rat und Tat zur Seite. Er hat mir auch einen Anwalt empfohlen, da ich bis dato noch nie einen Gebrauch hatte. Hab mein Auto in der Werkstatt meines Vertrauens reparieren lassen und alles weitere hat der Anwalt und Herr Eckardt geklärt.
Kann die Dienste von Herrn Eckardt nur empfehlen."

Sven L.

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