
KFZ- SACHVERSTÄNDIGENBÜRO PETER ECKARDT
Hauptberufliches Sachverständigenbüro für Kfz-Technik, Zweiradtechnik, Nutzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Young- und Oldtimer, Fahrzeuglackierungen und Fahrzeugschäden und -bewertung.
Qualifizierter Kraftfahrzeugsachverständiger mit Erfüllung der aktuellen VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 für Fahrzeugschäden und -bewertung.
Uneingeschränkte Unfallbegutachtung von HV-Fahrzeugen und HV-Nutzfahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoffantrieben
(TAK-Qualifikationen nach DGUV-Information 209-093 und FB HM-099)
Service und Sachverstand sind mein Antrieb!
Kontaktieren Sie mich und/oder auch gegebenenfalls auf meine Mailbox sprechen. Ich werde mich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und/oder Sie zurückrufen. Eine kostenlose technische Erstberatung ist selbstverständlich. Auch vor Ihrer Haustür und/oder am Fahrzeugstandort!
anerkannt - unabhängig - qualifiziert - IfS-zertifiziert
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk der Handwerkskammer Dortmund sowie mit meiner unabhängigen und qualifizierten Gutachtertätigkeit bin ich in erster Linie für Geschädigte, Privatpersonen, Rechtsanwälte, Kfz-Werkstätten, Autohäuser, Einzelunternehmen, Kleinunternehmen, Spediteure, Speditionen, Behörden und Gerichte tätig.
Ich verspreche auch keine Träumerei. Die Erstellung eines haftpflichtmäßigen, vollständigen und hochqualifizierten Beweissicherungsgutachtens dauert in der Regel 3 bis 4 Arbeitstage für serienmäßige Standartfahrzeuge. In der Regel kann man diverse Gutachtenwerte und technische Feststellungen erst nach 24 Stunden benennen.
Ich erstelle qualifizierte und anerkannte Gutachten, Bewertungen und Sachverständigenberichte über Lkw, Anhänger, Omnibusse, Pkw, Taxi, Oldtimer, Youngtimer, Liebhaber-/Szenefahrzeuge, Kraftrad, Mofa, Roller, Wohnwagen, Wohnmobile, Markt-/Verkaufsfahrzeuge, Land-, Forst- und Baufahrzeuge und andere Sonderfahrzeuge mit Sonderumbauten.

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage.
Sie suchen einen hauptberuflichen und hochqualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen bzw. einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und/oder einen technischen Ratgeber? Bei mir sind Sie genau richtig!
Leider ist die Sachverständigenbezeichnung gesetzlich nicht geschützt. Vieles, was auf Internetseiten steht, klingt gut, ist aber immer wieder, wegen Qualitätsunterschieden, unzulässigen fehlerhaften Rechtsberatungen und/oder auch falschen Behauptungen mit Vorsicht zu begegnen. Seien Sie stets skeptisch und bitte prüfen Sie genau, welchen Sachverständigen Sie beauftragen! Bei Ihrer objektiven Überprüfung wird sich in der Regel die Spreu vom Weizen trennen.
Sie können mich als ö.b.u.v. Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen, weil ich nach Ihrer Überprüfung der richtige Sachverständige für Sie bin!
„Unabhängigkeit und Sachverstand ist mein Antrieb
- und somit Ihr Vorteil!“
Ihr hauptberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger
Peter Eckardt

WARUM SIE BEI MIR
RICHTIG SIND

Qualifizierter Sachverstand rund ums Fahrzeug
Erfüllung der aktuellen VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 für Fahrzeugschäden und -bewertung.

Zeitnahe Hilfe im 75km-Umkreis von Hagen
Wenn erforderlich, komme ich als hauptberuflicher Sachverständiger auch bei einer technischen Erstberatung zu Ihnen!

Profitieren Sie von
meinem Netzwerk
Mein Netzwerk an Anwälten, Werkstätten, Partnerschaften und hochqualifizierte Kollegen

Vorortschadenaufnahme
und Beweissicherung
Von Ihrem ö.b.u.v. Sachverständigen, IfS-zertifizierten und hauptberuflichen BVSK-Kfz-Sachverständigen

Gerichtsfeste Kfz-Gutachten / Bewertungen durch ö.b.u.v. SV
Von Ihrem ö.b.u.v. Sachverständigen, IfS-zertifizierten und hauptberuflichen BVSK-Kfz-Sachverständigen

ö.b.u.v. SV, BVSK und
IfS-zertifiziert
Vertrauen ist gut, qualifiziert ist sehr gut, ö.b.u.v. Sachverständiger mit regelmäßige Qualitätskontrolle ist noch besser

Nutzen Sie unser kostenloses Onlinetool und finden Sie ganz einfach heraus was Ihr Oldtimer wert ist.
Dem Unfallgeschädigten steht es grundsätzlich frei, einen qualifizierten und hauptberuflichen Kraftfahrzeugsachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.
Auch Vorsicht vor „unqualifizierte und selbsternannte Sachverständige“ für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung! Um gravierende Nachteile zu vermeiden, seien Sie stets skeptisch und bitte prüfen Sie genau, welchen Sachverständigen Sie beauftragen! Fragen Sie immer ob der Sachverständige die Anforderungen, die ab dem 01.02.2025 gültigen VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 für qualifizierte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, erfüllt. Die Anforderungen meiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung - ebenso wie meiner IfS-Zertifizierung für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung - gehen über die Mindestanforderungen der VDI-Richtlinie hinaus.
Somit haben Sie als Unfallgeschädigter eines unverschuldeten Unfalls grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis entstehenden Kosten - insbesondere die Sachverständigenkosten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen - vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Ich Informiere Sie vorab, was zu tun ist!













